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SettleLens
Finanzplanung Scheidung

Finanzplanung bei Scheidung — Bevor Sie irgendetwas unterschreiben

Eine Scheidung verändert Ihre Finanzlage dauerhaft. Alleineinkommen, neue Wohnkosten, Unterhaltsleistungen und geteilte Rentenansprüche beeinflussen Ihre langfristige finanzielle Position. SettleLens hilft Ihnen, diese Veränderungen zu modellieren, bevor Entscheidungen getroffen werden.

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Zugewinngemeinschaft: Was wird geteilt?

In Deutschland gilt die Zugewinngemeinschaft (BGB §1363). Bei Scheidung wird der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs beider Ehegatten ausgeglichen — der Zugewinnausgleich. SettleLens berechnet den Zugewinn beider Parteien und modelliert mögliche Ausgleichsbeträge.

Unterhalt: Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt

Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt können die monatliche Liquidität erheblich belasten oder entlasten. SettleLens integriert alle Unterhaltsleistungen in Ihre Monatskassenrechnung und zeigt die 10-Jahres-Auswirkungen.

Immobilienentscheidung: Behalten oder Verkaufen?

Die Immobilie ist oft der größte Vermögenswert in einer Ehe. SettleLens vergleicht drei Szenarien — Immobilie behalten, an den Partner übertragen oder gemeinsam verkaufen — und zeigt das jeweilige 10-Jahres-Nettovermögen.

Rentenansprüche (Versorgungsausgleich)

Beim Versorgungsausgleich werden während der Ehe erworbene Rentenansprüche hälftig aufgeteilt. SettleLens modelliert, wie verschiedene Versorgungsausgleich-Szenarien Ihre langfristige Rentenposition beeinflussen.

Häufige Fragen

Gilt die Zugewinngemeinschaft automatisch?

Ja, sofern kein Ehevertrag mit anderem Güterstand (z.B. Gütertrennung) geschlossen wurde. SettleLens wendet BGB §1363 als Standard an.

Wie wird der Zugewinn berechnet?

Der Zugewinn ist die Differenz zwischen Anfangsvermögen (Beginn der Ehe) und Endvermögen (Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags). SettleLens unterstützt Sie dabei, Anfangs- und Endvermögen beider Parteien zu strukturieren.

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SettleLens bietet Finanzmodellierung zu Informationszwecken an. Keine Rechtsberatung. Konsultieren Sie stets einen qualifizierten Familienrechtsanwalt.