Wie funktioniert die Scheidung in Hamburg?
In Hamburg – wie in ganz Deutschland – gilt bei der Scheidung das Zugewinnausgleichsprinzip gemäß BGB §§ 1363 ff., sofern kein abweichender Güterstand vereinbart wurde. Der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs wird hälftig ausgeglichen.
Das Familienrecht ist Bundesrecht – es gelten dieselben Regeln in Hamburg wie im Rest Deutschlands. Regionale Unterschiede können sich jedoch bei der Bewertung von Immobilien, Unternehmen und Renten ergeben.
Die Zugewinnausgleich-Formel
Die Berechnung folgt dieser Formel:
- Zugewinn jedes Ehegatten = Endvermögen − Anfangsvermögen
- Differenz = Zugewinn A − Zugewinn B
- Ausgleichsforderung = Differenz ÷ 2
Was gehört zum Endvermögen?
- Immobilien (aktueller Verkehrswert abzüglich Restschuld)
- Bankguthaben und Sparkonten
- Wertpapiere und Investmentfonds
- Fahrzeuge (aktueller Marktwert)
- Betriebsvermögen und GmbH-Anteile
- Betriebliche Altersvorsorge (vereinfacht)
Was mindert das Anfangsvermögen nicht?
- Erbschaften und Schenkungen während der Ehe (werden dem Anfangsvermögen zugerechnet)
- Schmerzensgeldzahlungen für immateriellen Schaden
Versorgungsausgleich in Hamburg
Neben dem Zugewinnausgleich werden beim Familiengericht Hamburg die Rentenanwartschaften beider Ehegatten automatisch ausgeglichen (Versorgungsausgleich). Dieser wird vom Gericht von Amts wegen durchgeführt und erfordert Auskünfte der Rentenversicherungsträger.
So nutzen Sie SettleLens für Ihre Scheidung in Hamburg
- Anfangsvermögen eingeben – Vermögen bei Eheschließung (indexiert)
- Aktuelles Vermögen erfassen – Immobilien, Konten, Fahrzeuge, Altersvorsorge
- Schulden angeben – Immobilienkredit, Konsumkredite
- Szenarien vergleichen – Immobilie behalten, verkaufen oder übertragen
- 10-Jahres-Projektion – langfristige finanzielle Auswirkungen jedes Szenarios
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Kostenlose Analyse starten →SettleLens ist ein Finanzmodellierungstool und kein Rechtsberater. Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Familienrecht, bevor Sie Entscheidungen treffen.