Scheidungsrechner Nordrhein-Westfalen – Zugewinnausgleich berechnen

🇩🇪 BGB §1363 – Zugewinngemeinschaft

Wie funktioniert die Scheidung in Nordrhein-Westfalen?

In Nordrhein-Westfalen – wie in ganz Deutschland – gilt bei der Scheidung das Zugewinnausgleichsprinzip gemäß BGB §§ 1363 ff., sofern kein abweichender Güterstand vereinbart wurde. Der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs wird hälftig ausgeglichen.

Das Familienrecht ist Bundesrecht – es gelten dieselben Regeln in Nordrhein-Westfalen wie im Rest Deutschlands. Regionale Unterschiede können sich jedoch bei der Bewertung von Immobilien, Unternehmen und Renten ergeben.

Die Zugewinnausgleich-Formel

Die Berechnung folgt dieser Formel:

  1. Zugewinn jedes Ehegatten = Endvermögen − Anfangsvermögen
  2. Differenz = Zugewinn A − Zugewinn B
  3. Ausgleichsforderung = Differenz ÷ 2

Was gehört zum Endvermögen?

Was mindert das Anfangsvermögen nicht?

Versorgungsausgleich in Nordrhein-Westfalen

Neben dem Zugewinnausgleich werden beim Familiengericht Nordrhein-Westfalen die Rentenanwartschaften beider Ehegatten automatisch ausgeglichen (Versorgungsausgleich). Dieser wird vom Gericht von Amts wegen durchgeführt und erfordert Auskünfte der Rentenversicherungsträger.

So nutzen Sie SettleLens für Ihre Scheidung in Nordrhein-Westfalen

  1. Anfangsvermögen eingeben – Vermögen bei Eheschließung (indexiert)
  2. Aktuelles Vermögen erfassen – Immobilien, Konten, Fahrzeuge, Altersvorsorge
  3. Schulden angeben – Immobilienkredit, Konsumkredite
  4. Szenarien vergleichen – Immobilie behalten, verkaufen oder übertragen
  5. 10-Jahres-Projektion – langfristige finanzielle Auswirkungen jedes Szenarios

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SettleLens ist ein Finanzmodellierungstool und kein Rechtsberater. Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Familienrecht, bevor Sie Entscheidungen treffen.